Kleine Anekdote zu den iCloud AGB’s

iCloud-Logo

Hast du ein iPhone, ein iPad einen Mac oder anderes Apple-Gerät? Wenn ja, nutzt du sicher den bequemen iCloud-Dienst. Es macht schwupp und Bilder, Kalender, Dokumente und Kontakte sind plötzlich jederzeit auf all deinen Apple-Devices verfügbar.

Mal ehrlich: Hast du die iCloud AGB’s vor der Zustimmung gelesen? Natürlich nicht! Wer vergeudet schon seine wertvolle Zeit damit die AGB’s zu lesen, geschweige denn zu verstehen! Ich habe mir mal die Zeit genommen und die AGB’s angeschaut. Dabei ist mir der Abschnitt E. Zugriff auf Ihren Account und Ihre Inhalte” besonders aufgefallen.

Darin heisst es, Zitat:

“… Sie erklären sich damit einverstanden, dass Apple, ohne Ihnen gegenüber zu haften, auf Ihre Accountinformationen und Ihre Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren und/oder an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Apple einen hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher Zugriff, eine solche Nutzung, Offenlegung oder Aufbewahrung angemessenerweise notwendig ist…”

Hmm,  Apple darf also eigentlich jedem bei Lust und Laune meine Daten geben, die ich in der iCloud gespeichert habe. Interessant oder?

Hier übrigens der Link zu den AGB’s.

Ich persönlich nutze iCloud nur für Kontakte und Kalender, für alles Andere kann ich einen eigenen Seafile oder Owncloud Server empfehlen. Auch ein NAS von Synology oder QNAP bietet schon erheblichen Komfort mit Apps für diverse Platformen um eure privaten Daten auch privat zu halten.

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